4:3-Auswärtssieg gegen den FV Linkenheim wird gewertet
(DM) Mit großer Freude haben wir das Berufungsurteil des Verbandsgerichts zur Kenntnis genommen. Das Gericht hat entschieden, dass unser Auswärtsspiel beim FV Linkenheim mit 4:3 für uns gewertet wird.
Nachdem die Partie in erster Instanz zunächst durch das bfv-Sportgericht mit 3:0 für Linkenheim gewertet worden war, sorgt das nun vorliegende Urteil für Klarheit und stellt das sportlich erzielte Ergebnis wieder her.
Hintergrund der zwischenzeitlichen Spielumwertung war eine reine Formalie: Ein spielberechtigter Akteur wurde vor Anpfiff versehentlich nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen. Dieser Eintrag wurde nach Rücksprache in der Halbzeit vom Schiedsrichter selbst nachgeholt. Er bestätigte uns damals klar, dass dieses Vorgehen zulässig ist.
Gerade vor dem Hintergrund der starken Leistung unserer Mannschaft und der beeindruckenden Aufholjagd wäre es äußerst bitter gewesen, den Sieg aufgrund einer solchen Formalie aberkannt zu bekommen. Ein solcher Ausgang hätte aus unserer Sicht nicht dem Gedanken des Sports entsprochen, bei dem Einsatz, Wille und Leistung auf dem Platz im Mittelpunkt stehen sollten.
Den damaligen Einspruch gegen die Spielwertung durch den FV Linkenheim haben wir von Beginn an kritisch gesehen. Umso erfreulicher ist es nun, dass das Verbandsgericht unserer Argumentation gefolgt ist und das sportlich erzielte Ergebnis bestätigt hat.
Im Zusammenhang mit der damals veröffentlichten Stellungnahme aus Linkenheim möchten wir ebenfalls Stellung nehmen. Unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung von Regularien kann es geben. Genau dafür existieren die vorgesehenen Rechtsmittel und Instanzen.
Provokante Formulierungen wie „Lesen schlägt Arroganz“ tragen aus unserer Sicht nicht zu einer sachlichen Auseinandersetzung bei. Maßgeblich ist nicht eine zugespitzte Wortwahl, sondern die Entscheidung der zuständigen Instanz. Diese ist nun eindeutig getroffen worden.
Das uns damals unterbreitete Angebot, uns bei der Auslegung der Spielordnung behilflich zu sein, nehmen wir mit einem gewissen Schmunzeln zur Kenntnis. Spätestens mit dem Berufungsurteil dürfte deutlich geworden sein, dass die Sach- und Rechtslage abschließend geprüft und bewertet wurde.
Für uns bleibt der Grundsatz: Spiele werden auf dem Platz entschieden.
Wir freuen uns sehr, dass der 4:3-Auswärtssieg nun auch offiziell Bestand hat. Unsere Mannschaft hat sich diesen Erfolg durch Einsatz, Moral und eine starke Aufholjagd verdient.
Durch die nun bestätigte Spielwertung haben wir es weiterhin selbst in der Hand, bei aktuell zwei Punkten Rückstand und einem Spiel weniger am FV Linkenheim vorbeizuziehen.
