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Einzug Arbeitsstundenpauschale

Im Zuge der neuen Arbeits- und Beitragsordnung möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass für alle aktiven Mitglieder die im Rahmen der letzten Jahreshauptversammlung beschlossene Arbeitsstundenpauschale in Höhe von 60 Euro eingezogen wird. Der Einzug erfolgt nun zum 15.05.2026.

Ursprünglich war der Einzug bereits zum 01.04.2026 vorgesehen. Uns war es jedoch wichtig, dies vorab noch einmal transparent zu kommunizieren.

Wie bereits kommuniziert, kann dieser Betrag durch geleistete Arbeitsstunden vollständig zurückerlangt werden. Pro Stunde werden 10 Euro angerechnet, maximal bis zur Höhe der eingezogenen 60 Euro.

Wichtig: Die erbrachten Arbeitsstunden müssen in das dafür vorgesehene Formular, welches auf der Homepage zu finden ist, eingetragen, von einer für die jeweilige Veranstaltung verantwortlichen Person abgezeichnet und anschließend an [email protected] geschickt werden, damit diese anerkannt werden können.

Bitte beachtet zudem, dass bei einer Rücklastschrift eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 Euro erhoben wird. Achtet daher bitte auf eine ausreichende Kontodeckung zum Zeitpunkt des Einzugs.

Alle weiteren Details sowie das Formular für die Arbeitsstunden findet ihr in der vollständigen Arbeits- und Beitragsordnung hier auf unserer Homepage.