Beitragsordnung des Fördervereins „GERMANIACLUB“

 

§1 Allgemeines

 

Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge des Fördervereins „GERMANIACLUB“. Sie ist Bestandteil des Mitgliedsantrags und gilt für alle Mitglieder verbindlich.

 

§2 Mitgliedsbeitrag

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt: 30,00 Euro pro Mitglied (Einzelmitgliedschaft)
  2. Der Beitrag dient der Förderung des Vereinszwecks gemäß Satzung und wird ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet.

§3 Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils jährlich im Februar fällig.
  2. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§4 Aufnahmegebühren

 

Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.

 

§5 Rücklastschriften

 

Bei unberechtigter Rückgabe einer Lastschrift wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro erhoben.

 

§6 Kündigung der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.

 

§7 Ermäßigungen

 

Derzeit werden keine ermäßigten Beiträge für bestimmte Personengruppen (z. B. Schüler, Rentner) gewährt. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen beschließen.

 

§8 Inkrafttreten

 

Diese Beitragsordnung wurde vom Vorstand beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.